PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN
Die Pflege von Angehörigen stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar, die das Privatleben sowie den Berufsalltag verändert. Hier können Sie sich über geeignete Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informieren und finden weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote. So gibt es in Rheinland-Pfalz beispielsweise flächendeckend Pflegestützpunkte, die eine individuelle Pflegeberatung anbieten.
Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen eine Betreuerin oder einen Betreuer. Diese(r) hat die Stellung einer gesetzlichen Vertretung für die betroffene Person. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht von Eheleuten untereinander oder von Kindern gegenüber ihren Eltern.
Die Betreuerin oder der Betreuer nimmt Rechtshandlungen für die hilfsbedürftige Person in den genau vom Gericht festgelegten Bereichen (Aufgabenkreisen) vor. Dabei sind die Wünsche der hilfsbedürftigen Person zu beachten, solange dies deren Wohl entspricht. Aufgabenkreise sind beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist grundsätzlich vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Soweit eine solche Vorsorgevollmacht besteht, kann die oder der Bevollmächtigte für die hilfsbedürftige Person tätig werden.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Informationen zum Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de.
Amtsgericht Mainz – Betreuungsgericht
Diether-von-Isenburg-Straße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 141-0, Fax 06131 141-6340
Welche Maßnahmen geeignet und sinnvoll sind, um Beruf und Pflege eines Angehörigen gut miteinander zu verbinden, ist in den meisten Fällen von der familiären und pflegerischen Ausgangslage, der jeweiligen Situation der pflegenden Beschäftigten, der Position und Tätigkeit im Unternehmen sowie den Hilfeangeboten vor Ort abhängig.
In Rheinland-Pfalz gibt es wohnortnah und flächendeckend Pflegestützpunkte. Sie bieten eine individuelle Pflegeberatung an, die auf Wunsch zu Hause bei der pflegebedürftigen Person stattfindet, klären den Hilfe- und Unterstützungsbedarf und informieren über notwendige und regional vorhandene Leistungen. Auch bei Schwierigkeiten mit Anbietern von Pflegeleistungen oder mit Pflegeeinrichtungen stehen Pflegestützpunkte den pflegebedürftigen Personen unterstützend zur Seite.
Bei der Beratung von Migrantinnen und Migranten sowie Spätaussiedlerfamilien arbeiten die Pflegestützpunkte eng mit den Fachdiensten der Migrationsberatung zusammen, um Sprachbarrieren zu überwinden und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Netzwerken des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements, der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen.
Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen Wänden leben. Deshalb wird die Mehrzahl aller pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Rheinland-Pfalz zu Hause versorgt. Welche Möglichkeiten gibt es, das zu unterstützen? Welche Alternativen sind vorhanden?
Wohnen zu Hause mit ambulanter Unterstützung
Hier unterstützen vor allem Familien, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn sowie professionelle Hilfs- und Unterstützungsdienste. Professionelle Hilfe wird vor allem durch die rund 460 ambulanten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz geleistet. Siehe auch unter „Pflegestützpunkte“.
Betreutes Wohnen (Servicewohnen)
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in eigenen Wohnungen, meist zur Miete. Sie können meistens allgemeine Unterstützungsangebote wie Ansprechpartner vor Ort, Hausmeisterdienste oder die Vermittlung weiterer Hilfen nutzen. Oft gibt es ein Hausnotrufsystem mit Anschluss an einen externen Notruf-Anbieter.
Für sonstige Hilfen sowie Pflege- oder Betreuungsleistungen muss der Anbieter frei gewählt werden können. Angebote des betreuten Wohnens richten sich gezielt an ältere Menschen, grenzen sich aber klar von den Wohneinrichtungen ab, die den Länderheimgesetzen unterliegen. Daher können sich Angebote des Servicewohnens stark unterscheiden.
Weitere Informationen zu diesem Wohnmodell sind auch über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verfügbar.
Wohn-Pflege-Gemeinschaft
In einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft lebt eine Gruppe von Menschen gemeinsam in einer Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer, seinen eigenen persönlichen Rückzugsort. Küche und ein großer Wohnraum werden von allen gemeinsam genutzt. Die Bewohnergemeinschaft wird von Betreuungskräften unterstützt, die in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst stammen, aber auch privat organisiert werden können. Jeder zahlt Miete, Haushaltsgeld und die anteiligen Kosten für die Betreuungsleistungen. Pflegeleistungen dagegen rechnen die Bewohnerinnen und Bewohner direkt mit ihrer Pflegekasse ab. Alle Entscheidungen, die das Zusammenwohnen und den Lebensalltag betreffen, fällen die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam.
Wohnen in Einrichtungen
Es handelt sich hier um Pflegeeinrichtungen für ältere, in der Regel pflegebedürftige Menschen. Alle notwendigen Leistungen wie Wohnraum, Verpflegung, Pflege-, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen werden gegen die Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Wichtig ist auch hier: Den Bewohnerinnen und Bewohnern soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinde ermöglicht werden, und sie sollen an Entscheidungen, die das Leben in der Einrichtung betreffen, mitwirken können.
Die soziale Pflegeversicherung enthält ein umfassendes Leistungssystem, das pflegebedürftigen Menschen hilft, trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie richtet sich an Versicherte, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen aufweisen und deshalb Hilfe durch Dritte benötigen. Es muss sich um Pflegebedürftige handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen bzw. gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen. Pflegebedürftige Menschen erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
Umfassende Informationen über die Leistungen enthält der Pflegeratgeber des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.
In Rheinland-Pfalz sind die Pflegestützpunkte zentrale Anlaufstellen für die Beratung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
Weitere Informationen und Adressen
Tipps und Informationen zur Pflege
DieBroschüre „Pflege & Beruf in Rheinland-Pfalz“wird herausgegeben vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz. Sie enthält praktische Tipps und Informationen zu rechtlichen Fragen. Ansicht und Bestellung der Broschüre erfolgen über die Internetseite des Ministeriums.
www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de
www.sozialportal.rlp.de
Informationen zu betreutem Wohnen
Fragen zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz, Telefon 06131 206929, smansmann(at)lzg-rlp.de
Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) in Rheinland-Pfalz (Pflegeeinrichtungen und Wohn-Pflege-Gemeinschaften)
Informations- und Beschwerdetelefon „Pflege und Wohnen in Einrichtungen“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Telefon 06131 284841 (Mo. bis Fr. 10 – 13 Uhr, Do. 14 – 17 Uhr)
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich.
Qualitäts- und Beschwerdetelefon des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Pflegestützpunkte