ALLGEMEINE ERZIEHUNGSFRAGEN
Das Leben mit Kindern stellt Familien vor komplexen Anforderungen und Verpflichtungen.
Wir wollen Familien in ihren Kompetenzen fördern und Hilfen anbieten, wo sie gebraucht werden.
Elternbriefe geben Informationen und Anregungen zum Leben mit einem Kind, aber auch zur Pflege und Erziehung Ihres Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Eltern können sich nach Geburt eines Kindes an ihr örtliches Jugendamt wenden und die Elternbriefe dort kostenlos anfordern.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Jugendamt Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Landesjugendamt –
Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz, Telefon 06131 967-289
Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.
Wie kann ich den Familienalltag am besten organisieren? Erziehe ich mein Kind richtig? Wo kann ich mir Rat holen? Diese und andere Fragen sind für Eltern alltäglich. Auch Elternsein will gelernt werden. Angebote und Veranstaltungen der Familienbildung beraten zu Erziehungsfragen und Familienmanagement, geben Sicherheit und ermöglichen, sich mit anderen Eltern auszutauschen.
Die Träger und Anbieter von Familienbildung sind Familienbildungsstätten, Familienzentren, Häuser der Familie und Lokale Bündnisse für Familien. Auch in Hebammen und Arztpraxen, Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen, Stadtteilläden, Kirchen, bei Bildungsträgern, in Vereinen und weiteren Einrichtungen gibt es Angebote der Familienbildung.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Auskünfte über Familienbildung erteilt das Jugendamt. Über Familienbildungsangebote informieren auch die freien Träger der Wohlfahrtspflege und die Familieninstitutionen. Siehe auch Servicestelle Netzwerk Familien stärken.
Seit 2007 fördert das Jugendministerium Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Rund um den Weltkindertag am 20. September findet die Woche der Kinderrechte statt. Eine jährliche Fachtagung dient der Fortbildung der Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und anderer Gruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten bzw. für die Umsetzung von Kinderrechten Verantwortung tragen. In Rheinland-Pfalz können Jugendämter, die in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen Aktionen und Projekte durchführen, eine Förderung jeweils bis zum 1. März eines Jahres beantragen.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Unter www.kinderrechte.rlp.de finden Sie Informationen zu den Kinderrechten und ihrer Umsetzung sowie zur UN-Kinderrechtskonvention von der Geschichte der Konvention über die internationale und nationale Gesetzgebung bis hin zur Landes- und Kommunalebene in Rheinland-Pfalz.
Mit der Jugendstrategie „JES! Jung. Eigenständig. Stark.“ strebt die Landesregierung an, die Mitbestimmung junger Menschen an gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu gewährleisten sowie ein landesweites Netzwerk für Partizipation aufzubauen. Die Leitstelle Partizipation im Jugendministerium fördert deshalb Maßnahmen, die entweder von Kindern und Jugendlichen selbst initiiert und durchgeführt werden oder ihnen ein ernsthaftes Mitspracherecht einräumen.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Leitstelle Partizipation
Eigenständige Jugendpolitik/Jugendstrategie JES!
Das Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ unterstützt Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf bei der Weiterentwicklung zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren. Dabei wird der Austausch der Eltern untereinander, mit den Erzieherinnen und Erziehern und anderen Fachkräften sozialer Berufsfelder gefördert. Umgesetzt wird dieser beispielsweise durch die Ausgestaltung von Elterncafés, das Angebot von Eltern-Kind-Aktionen, Vernetzungstreffen im Sozialraum und niedrigschwelligen Beratungsangeboten.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Für alle Familien, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, soll die gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Bereichen des Lebens gewährleistet sein. Daher stehen die Angebote, Unterstützungsleistungen und Ressourcen der Beratung und Information auch allen Familien offen.
Manche Familien mit Migrationshintergrund haben darüber hinausgehende Bedürfnisse und Anliegen. Deshalb stehen zusätzlich die folgenden Beratungsangebote zur Verfügung:
Migrationsfachdienste
Die Migrationsfachdienste sind Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz. Sie haben die Aufgabe, die Migrantinnen und Migranten bei der Integration zu unterstützen.
Integrationsbeauftragte in den Kommunen
Sie sind Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Fragen der Integration von neu Zugewanderten wie auch bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Integrationsbeauftragte arbeiten eng mit Verbänden, der Politik und den kommunalen Beiräten für Migration und Integration zusammen. Sie beraten über Leistungen, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen der öffentlichen Verwaltung.
Kommunale Beiräte für Migration und Integration
In den kommunalen Beiräten für Migration und Integration arbeiten Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammen. Die Beiräte entstanden aus den Ausländerbeiräten und sind in 51 rheinland-pfälzischen Städten und Kreisen aktiv.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Örtliche Migrationsfachdienste
Integrationsbeauftragte vor Ort
Kommunale Beiräte für Migration und Integration
www.agarp.de (unter Wer wir sind / Gewählte Beiräte)
Weitere Informationen
Transidente, Transsexuelle und Intersexuelle sind Menschen, die sich (nicht nur) dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen.
Für transidente Kinder und Jugendliche ist eine Änderung des rechtlichen Geschlechts im Rahmen einer Personenstands- und/oder Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz (derzeit nur männlich / weiblich) möglich. Dafür ist beim zentral für Rheinland-Pfalz zuständigen Amtsgericht Frankenthal ein Antrag zu stellen. Für Kinder vor dem vollendeten 7. Lebensjahr ist zusätzlich die Zustimmung des örtlich zuständigen Familiengerichts notwendig. Die Kosten des Verfahrens (für zwei vom Gericht beauftragte Gutachter und die Verfahrenskosten) sind von den Antragstellenden zu tragen. Prozesskostenbeihilfe kann bei Bedarf beim Amtsgericht Frankenthal beantragt werden.
Bei intergeschlechtlichen Kindern kann der Personenstand nachträglich über die Standesämter geändert (wenn der Umstand der Intergeschlechtlichkeit bei der Geburt nicht erkannt wurde) oder auf einen Geschlechtseintrag bei den Personengruppen verzichtet werden. Dazu ist eine medizinische Bescheinigung nötig. Das Standesamt wird die Entscheidung an das örtlich zuständige Familiengericht weiterleiten. Für dieses Verfahren besteht kein ausdrücklicher Rechtsanspruch.
Der Gesetzgeber hat derzeit den Auftrag durch das Bundesverfassungsgericht, bis zum 31.12.2018 einen benannten dritten Geschlechtseintrag umzusetzen.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti)
Telefon 0151 75049494
Intersexuelle Menschen e. V.
Telefon 04423 7084533
QueerNet Rheinland-Pfalz e. V.
Telefon 0170 3212217
www.queernet-rlp.de, www.regenbogen.rlp.de
Frühförderung von Kindern mit Behinderung
Je früher eine Behinderung erkannt und fachlich begleitet wird, desto größer sind die Chancen einer Rehabilitation oder guten Entwicklung des Kindes. Deshalb sind Früherkennungsuntersuchungen und die Frühförderung von Kindern mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Kinder besonders wichtig. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an.
Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung
Schwerpunkt ihrer Arbeit ist es, frühzeitig Entwicklungsstörungen, drohende Behinderungen, chronische Erkrankungen und bestehende Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu behandeln sowie betroffene Kinder und deren Eltern zu fördern. Die Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgen nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.
Die Frühförderung sinnesbehinderter
Kinder Sie ist in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule in Trier sowie demPfalzinstitut für Hören und Kommunikation Frankenthal möglich.
Diagnostische und therapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche
Um der Gesamtentwicklung des Kindes in seiner Komplexität gerecht zu werden, arbeiten die Fachdisziplinen der Kinderheilkunde, medizinische Therapie, Psychologie und Heil-/Sozialpädagogik nach einem interdisziplinären Konzept in den acht Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung in Rheinland-Pfalz unter einem Dach zusammen. Nach einer umfassenden Diagnostik und im Falle von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bzw. Behinderungen wird für jedes Kind ein individueller Behandlungsund Förderplan erstellt.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Die Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung in Rheinland-Pfalz: Bad Kreuznach, Göllheim, Mainz, Landau, Landstuhl, Ludwigshafen, Neuwied und Trier mit ihren insgesamt 28 Außenstellen und 11 Besuchsstellen gewährleisten eine wohnortnahe Versorgung der Kinder. Sie sind zu finden unter
www.onlinesuche.rlp.de (mit Wahl des Themas „Hilfe für Menschen mit Behinderung“ und der gewünschten Einrichtungsart).
Die Broschüre „Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie finden Sie hier.
Adressen der Frühförderung sinnesbehinderter Kinder
www.onlinesuche.rlp.de (mit Wahl des Themas „Hilfe für Menschen mit Behinderung“ und Einrichtungsart „Frühförderzentren“).
Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder
Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung im Vorschulalter ist der Grundstein für eine gelungene Inklusion und zugleich gesetzlicher Auftrag. Alle Kinder, selbstverständlich auch diejenigen mit Behinderung, haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Um diesen Anspruch garantieren zu können, gibt es in Rheinland-Pfalz drei verschiedene Einrichtungsformen, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen: die allgemeinen wohnortnahen Kindertagesstätten sowie teilstationäre Einrichtungen, sogenannte integrative Kindertagesstätten und Förderkindergärten. Das angemessene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ist diesbezüglich zu berücksichtigen.
In allgemeinen wohnortnahen Kindertagesstätten bestehen Möglichkeiten einer Unterstützung durch die Eingliederungshilfe, die von den Eltern beantragt werden kann und die Umsetzung von Rechtsgrundlagen des Kindertagesstättengesetzes. Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie auf dem Kitaserver.
In einer integrativen Kindertagesstätte werden sowohl Kinder mit als auch ohne Behinderung betreut und gefördert. Sie muss aus mindestens einer anerkannten integrativen Gruppe bestehen. Eine solche Gruppe bietet Platz für insgesamt 15 Kinder, von denen vier bis fünf eine Behinderung aufweisen.
In einem Förderkindergarten werden ausschließlich Kinder mit Behinderung mit Anspruch auf Eingliederungshilfe betreut und gefördert.