HILFEN ZUR ERZIEHUNG
Kindererziehung ist eine verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe. Schwierigkeiten können entstehen, wenn unverhoffte Ereignisse eintreten. Beispiele sind finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung der Eltern. Auch sind Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses vielen Einflüssen ausgesetzt, auf die Eltern nicht oder nur schwer einwirken können. Da kann professionelle Hilfe und Unterstützung nützlich sein.
Hilfen zur Erziehung sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Erziehungsberatungsstellen sowie die Jugendämter informieren und beraten Familien. Diese Beratung ist kostenlos. Das Jugendamt trägt die Kosten, wenn eine Hilfemaßnahme geeignet und notwendig ist. Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe und bei den Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern entsprechend ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten beteiligt.
Die Hilfeformen reichen von einer individuellen Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle über soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche bis hin zur Erziehung in einer Tagesgruppe, in der Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf tagsüber betreut und gefördert werden.
Sozialpädagogische Familienhelferinnen und -helfer, Erziehungsbeistände sowie Betreuungshelferinnen und -helfer kommen in die Familie, um die Eltern bei der Erziehung und familiären Konflikten zu betreuen und zu begleiten.
Wenn es unumgänglich ist, das Kind oder den Jugendlichen für eine gewisse Zeit aus der Familie herauszunehmen, gibt es die Möglichkeit individueller Förderung außerhalb des Elternhauses. In einer Pflegefamilie kann einem Kind beispielsweise für eine bestimmte Zeit Geborgenheit und Zuwendung vermittelt werden. Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.
Auch die Erziehung in einem Heim kann in bestimmten Fällen eine geeignete Hilfe sein, wenn Kinder bei ihrer Entwicklung besonderer pädagogischer Unterstützung bedürfen oder in einem Alter sind, in dem eine Loslösung aus der Familie notwendig ist. In Heimen leben Kinder und Jugendliche in kleinen überschaubaren Gruppen. Sie werden pädagogisch betreut und therapeutisch unterstützt. Außerdem erhalten sie schulische Hilfen oder werden bei ihrer Ausbildung gefördert. Manche Heime verfügen über eigene Schulen und Ausbildungswerkstätten für verschiedene Berufe.
Es gibt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung eine besondere Förderung brauchen. Die Jugendhilfe stellt Hilfen zur Verfügung, wenn die persönliche und soziale Entwicklung gefährdet und eine schulische bzw. berufliche Integration erschwert oder gar verhindert ist. Droht bei einem Kind oder Jugendlichen eine seelische Behinderung, sollten Eltern frühzeitig zum Jugendamt der Stadt oder des Kreises Kontakt aufnehmen. Hier erfahren sie, welche konkreten Hilfemöglichkeiten es vor Ort gibt.
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit hat das Ziel, Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, für ihr gesundes Aufwachsen zu sorgen und sie vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Kernpunkte sind eine stärkere Vernetzung der Hilfen für Familien und die Verbesserung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.
Weitere Informationen finden Sie hier
Ein Schwerpunkt des Landeskinderschutzgesetzes ist der Ausbau lokaler Netzwerke. Sie fördern die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und anderen Institutionen. Eine Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unterstützt die Kommunen bei der Bildung der Netzwerke.
Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Die dazu eingerichtete zentrale Stelle informiert alle Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung und fordert zur Teilnahme auf. Kommen die Eltern auch nach einer Erinnerung nicht mit den Kindern zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird die Untersuchung auch dann nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert. Lesen Sie auch in Heft 1 nach unter „Früherkennungsuntersuchung“ und „Familienhebammen“.
In allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten bieten neben den Jugendämtern auch Erziehungsberatungsstellen Unterstützung bei Erziehungsfragen an. Sie beraten Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Auch in schwierigen Familiensituationen, wie z. B. Trennungsund Scheidungskonflikten, können Erziehungsberatungsstellen behilflich sein. Ihre Angelegenheiten werden bei allen Fachdiensten vertraulich behandelt. Die Beratungsstellen arbeiten in einem Team von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen und ziehen bei Bedarf weitere Fachkräfte unterstützend hinzu.
Schnell und niedrigschwellig steht professionelle Beratung für Eltern und Jugendliche auch über das Internet zur Verfügung. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) führt online Einzelberatung, Sprechstunden oder moderierte Gruppenund Themenchats durch. Sie ist erreichbar unter www.bke.de.
Auch viele Träger der Beratungsstellen vor Ort bieten professionelle Onlineangebote an.
Eine landesspezifische Besonderheit bilden die Kinderschutzdienste: In Rheinland-Pfalz gibt es 16 Kinderschutzdienste an 18 Standorten. Zu den Aufgaben der Kinderschutzdienste gehört es, Mädchen und Jungen, die Opfer von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch geworden sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, ein Ansprechpartner zu sein, der sich ihnen zuwendet und ihren Aussagen vertraut. Kinderschutzdienste beraten und begleiten niedrigschwellig, kostenlos und ohne lange Wartezeiten. Sie sollen vor weiteren Gefährdungen schützen, erzieherische, ärztliche und psychotherapeutische Hilfen aufzeigen und vermitteln.
Nähere Informationen zu den Kinderschutzdiensten finden Sie unter hier.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche zu fördern und vor Gefahren zu bewahren. Kinder- und Jugendhilfe ist ein Sammelbegriff für Leistungen, die jungen Menschen und Familien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Verfügung stehen. Dazu gehören:
- Angebote der Jugendarbeit,
- Angebote der Jugendsozialarbeit,
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten bzw. in Tagespflege,
- Hilfen zur Erziehung,
- Hilfen für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte junge Menschen,
- Hilfen für junge Volljährige.
Diese Begriffe stehen für ein breites Angebot an vielfältigen Hilfen in unterschiedlichen Situationen. Zur Jugendhilfe gehören darüber hinaus weitere Aufgaben, wie z. B. die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Angelegenheiten, die fast ausschließlich vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit nichtöffentlichen Trägern wahrgenommen wird.
Das Jugendamt ist als Teil der Stadt- oder Kreisverwaltung verantwortlich für eine Fülle von Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien. Es soll sie 34 in vielfältiger Weise an der Planung dieser Leistungen beteiligen, ihre Interessen in der Stadt oder dem Kreis vertreten und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Aufgabe des Jugendamtes ist es deshalb auch, so zu unterstützen, dass schwierige Lebenssituationen möglichst eigenverantwortlich gemeistert werden können.
Nur in Ausnahmefällen, wenn das Wohl junger Menschen akut gefährdet ist, greift das Jugendamt ein und bringt die Betroffenen kurzzeitig in eigener Verantwortung unter. Weitergehende Hilfemaßnahmen müssen auch in solchen Situationen immer gerichtlich (in der Regel vom Familiengericht) beschlossen werden, wenn die Eltern nicht damit einverstanden sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes informieren Sie gerne über die Leistungen der Jugendhilfe.
Seit 1. Mai 2017 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Beschwerdestelle für die Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist bei der Ombudsperson der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz angesiedelt. Die Ombudsstelle setzt sich für Kinder, Jugendliche und Familien ein, die Konflikte im Feld der Kinder- und Jugendhilfe haben. Sie bezieht sich schwerpunktmäßig auf die folgenden Bereiche:
- Hilfen zur Erziehung,
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Hilfe für junge Volljährige,
- Nachbetreuung einer Jugendhilfemaßnahme,
- Hilfen in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder sowie
- Hilfen im Rahmen der Jugendsozialarbeit.
Auch Pflegekinder und Pflegeeltern können sich an die Ombudsstelle wenden. Die Hilfe ist unbürokratisch und kostenfrei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de
Kinder und junge Menschen sind in unserer Gesellschaft zahlreichen Gefahren und Einflüssen ausgesetzt, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben, um ihnen eine gesunde Entwicklung zu sichern und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu ermöglichen.
Das Jugendschutzgesetz
Es enthält unter anderem Regelungen
- zum Aufenthalt in Gaststätten und der Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen,
- hinsichtlich der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
- über Beschränkungen für den Besuch von Spielhallen und sonstigen Orten, an denen Kinder und Jugendliche besonderen Gefahren ausgesetzt sind,
- bezüglich der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Filmvorführungen und öffentlichen Tanzveranstaltungen sowie
- zu Verbreitungs- und Werbebeschränkungen in Zusammenhang mit jugendgefährdenden Schriften und Medieninhalten.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Erziehungsberechtigte, Angehörige, Bezugspersonen (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher u. ä.) und Gewerbetreibende, die gehalten sind, die Regelungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen konsequent umzusetzen. Den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet) regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Jugendschutz hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen und gegenüber Beeinträchtigungen aller Art zu schützen.
Kinder- und Jugendtelefon
Das gebührenfreie Kinder- und Jugendtelefon bietet Kindern und Jugendlichen einen ersten Anlaufpunkt bei Problemen jeder Art. Qualifizierte Beraterinnen und Berater geben anonym Rat und Unterstützung bei Problemen, geben Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch einfache, altersangemessene Auskünfte und Informationen zu weiterführenden Hilfsangeboten. Alle Anrufe werden vertraulich behandelt.
Elterntelefon
Das Elterntelefon ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot für Eltern, Erziehende und an der Erziehung interessierte Menschen. Es will für Eltern ein erster Ansprechpartner sein, um diese in den oft schwierigen Fragen der Erziehung kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Alle Anrufe am Elterntelefon sind kostenlos.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Kinder- und Jugendtelefon, Telefon 0800 1110333
Elterntelefon, Telefon 0800 1110550
Der Deutsche Kinderschutzbund – Landesverband Rheinland-Pfalz – koordiniert die vom Land Rheinland- Pfalz geförderten Kinder- und Jugend- sowie Elterntelefone sowie die Bildungsmaßnahmen für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Telefonseelsorge, Telefon 0800 1110111 und 0800 1110222
Die Telefonseelsorge ist ein Gesprächs-, Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in belastenden Situationen. Dieses Angebot ist gebührenfrei.
Vermittlung von Medienkompetenz
Mit Medien und ihren Inhalten umgehen zu können, ihre Möglichkeiten und Chancen, Grenzen und Gefahren zu erkennen, ist eine Kernkompetenz in der heutigen Informationsgesellschaft. Die Förderung von Medienkompetenz in der Jugendarbeit und die medienpädagogische Bildung der Fachkräfte ist daher ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sie zielt darauf, jungen Menschen bei der Entwicklung von Kompetenzen zur Bewältigung des Alltags mit all seinen Herausforderungen zu helfen, aber auch die soziale Kompetenz und Verantwortung zu stärken.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
medien.rlp, das Institut für Medien und Pädagogik e. V., ist ein professioneller Partner der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz und führt im ganzen Land diverse Medienprojekte in der Jugendarbeit durch. Darüber hinaus bietet medien.rlp zielgruppenspezifische Qualifizierungsangebote an. Nähere Informationen sind zu finden unter www.medien.rlp.de.
Medien+Bildung.com gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Landeszentrale für Medien und Kommunikation und Partner aller Bildungseinrichtungen. Informationen zu den Angeboten finden sich unter www.medienundbildung.com.