TRENNUNG UND SCHEIDUNG
Eine Trennung oder Scheidung bedeutet immer eine große Veränderung im Leben. Wenn Kinder involviert sind sehen sich Eltern vor einer ganz besonderen erzieherischen Herausforderung. Auch die wirtschaftliche Situation verändert sich häufig und kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Hilfe und Unterstützung bekommen Sie bei den unterschiedlichen Beratungsstellen.
Mit allen Fragen, die Ehe, Familie und Probleme der Lebensgestaltung betreffen, vor allem bei Schwierigkeiten, mit denen Sie allein nicht mehr fertig werden, können Sie sich an eine Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle wenden. Vertraulichkeit ist selbstverständlich. Zu den häufig angesprochenen Themen zählen Sexualität, Partnerschaft, Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kindern, Trennung und Scheidung sowie die Bewältigung ihrer Folgen.
Wenn Eltern sich zu einer Trennung entschlossen haben, endet damit nicht ihre Elternverpflichtung bei gemeinsamen Kindern.
Das Gesetz geht davon aus, dass Eltern in der Lage sind, eine gemeinsame Basis für ihre Erziehungsverantwortung zu finden. Deshalb bleibt es im Falle einer Scheidung grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht von Mutter und Vater. Das Gericht wird nur dann tätig, wenn einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt. Einem solchen Antrag wird stattgegeben, wenn der andere Elternteil zustimmt und das Kind nicht widerspricht. Zu einem Widerspruch ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr berechtigt. Ist der andere Elternteil nicht einverstanden, prüft das Gericht, ob der eingereichte Antrag dem Wohl des Kindes entspricht.
Besteht das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern fort, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in Dingen des täglichen Lebens allein entscheiden. Die Eltern müssen sich aber in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung verständigen. Das sind beispielsweise Entscheidungen, die auf die Entwicklung ihres Kindes Auswirkungen haben, wie etwa Fragen der Schullaufbahn oder Berufsausbildung.
Für die Kinder ist die Frage des Umgangs mit dem Elternteil, der nicht mehr mit der Familie zusammenlebt, von besonderer Bedeutung. Das Gesetz bestimmt: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet.“ Umgang gilt also nicht nur als Recht und Pflicht der Eltern, sondern ist vor allem ein Recht des Kindes. Auch hier ist die elterliche Kooperation entscheidend. Bei Problemen kann es sinnvoll sein, den fachkundigen Rat einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen (z. B. auch eine Ehe-, Familien-, und Lebens-, Erziehungs- oder Jugendberatung). Ist keine Einigung möglich, kann das Familiengericht angerufen werden.
Wirtschaftliche Folgen einer Trennung oder Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung verändert meist auch die wirtschaftliche Situation und kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Lassen Sie sich deshalb juristisch beraten. Gegebenenfalls muss zusätzlich der Rat einer Schuldnerberatungsstelle eingeholt werden (siehe auch unter „Familie und Schulden“ in diesem Heft).
Frauen und Mädchen, die von Gewalt in einer Partnerschaft betroffen sind, finden hier Schutz, Unterstützung und eine Beratung, die auf ihre jeweilige Situation und Bedürfnislage bezogen ist. Alle Beratungen sind anonym und kostenfrei. Die Angebote sind aufeinander be15 zogen und bilden unter dem Dach des rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) einen dichten Beratungsund Interventionsverbund. Dazu gehören:
- Beratungsstellen der Frauenhäuser (sie bieten vielfältige Fachberatung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen),
- Frauenhäuser (sie garantieren anonyme Unterkunft und Schutz für Frauen und ihre Kinder),
- Frauennotrufe (sie beraten Frauen und Mädchen sowie deren Angehörige bei sexualisierter Gewalt, d. h. bei sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung),
- Beratung für Migrantinnen in Krisensituationen,
- Beratung und Aufnahme von Mädchen in Krisensituationen,
- Beratung für Frauen mit Behinderungen.
Interventionsstellen bieten – nach einem Polizeieinsatz – Erstberatung bei Beziehungsgewalt und Stalking. Sie nehmen von sich aus zu den Frauen Kontakt auf (pro-aktiver Ansatz).
Weitere Informationen und Adressen
Örtliches Jugendamt
Beratungsstellen für Ehe-, Familien-, Lebens-, oder Erziehungsberatung
Onlineberatung für Jugendliche und Eltern der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
Broschüre „Das Eherecht“des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Hier werden auch Fragen des Ehegattenunterhalts behandelt.
Broschüre „Kindschaftsrecht“des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Sie beinhaltet Informationen zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Kindesunterhaltsrecht und zum gerichtlichen Verfahren.