EHE FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE
Seit 1. Oktober 2017 ist die Eheschließung auch für Paare gleichen Geschlechts möglich. Zuvor war für gleichgeschlechtliche Paare lediglich die Eingetragene Lebenspartnerschaft eröffnet, die der Ehe gleichgestellt und in ihren Rechtsfolgen weitgehend angepasst war. Durch die Neuregelung wurden die im Adoptionsrecht noch bestehenden letzten Unterschiede beseitigt. Auch gleichgeschlechtliche Ehegatten können künftig ein Kind gemeinsam annehmen.
Eine schon bestehende Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden, wenn beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesamt gegenseitig erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Paare haben damit ein Wahlrecht, ob sie die Lebenspartnerschaft fortsetzen oder in eine Ehe umwandeln wollen.
Die Neubegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist zukünftig nicht mehr möglich.