SONSTIGE ALLTAGSHILFEN
In dieser Rubrik finden Sie weitere Angebote, die Sie in bestimmten Alltagssituationen unterstützen können. So können Sie sich beispielsweise über Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe informieren oder erfahren, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit einer Verwaltung in Rheinland-Pfalz haben sollten. Außerdem finden Sie hier die Kontaktdaten für den Landesbeauftragten für Migration und Integration und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die oder der Rechtsuchende kann die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach ihren beziehungsweise seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- es stehen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung, die Rechtsuchenden zuzumuten ist, und
- die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.
Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach ihren bzw. seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Bei Problemen mit einer Verwaltung in Rheinland-Pfalz können Sie sich an die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Das Amt des Bürgerbeauftragten bzw. der Bürgerbeauftragten gibt es in Rheinland- Pfalz seit 1974. Sie hat ihren Sitz beim Landtag und arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zusammen. Ihre Aufgabe ist es, bei Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Verwaltungen zu vermitteln. Ziel ist, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dabei setzt sie sich unabhängig und überparteilich für eine schnelle und unbürokratische Klärung ein. Ihre Hilfe ist kostenlos.
Die Bürgerbeauftragte hilft Ihnen, wenn Sie z. B.
- den Eindruck haben, dass Ihre Angelegenheit nicht richtig verstanden oder nicht ernst genommen wird,
- ein bestimmtes Verwaltungshandeln begehren,
- eine zu lange Bearbeitungsdauer beanstanden oder
- eine Entscheidung nicht nachvollziehen können oder für unzutreffend halten.
Probleme mit Verwaltungen können in vielen Bereichen auftreten, z. B. bei der Gewährung von Sozialleistungen, in schulischen Angelegenheiten, in Steuerfragen, bei der Veranlagung zu kommunalen Abgaben, dem Schwerbehindertenrecht, den Rundfunkbeiträgen und vielem mehr.
Zuständig ist die Bürgerbeauftragte unter anderem für alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Ministerien und andere Landesbehörden, Finanzämter und Krankenkassen, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Schulen und Hochschulen. Der Hilfe der Bürgerbeauftragten sind gesetzliche Grenzen gesetzt, wenn Ihr Anliegen Gegenstand eines laufenden oder bereits abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens ist.
Hinweis: Sie können sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder online an die Bürgerbeauftragte wenden. Falls Sie Ihr Problem lieber in einem persönlichen Gespräch – nach vorheriger Terminvereinbarung – schildern möchten, besteht auch dazu die Möglichkeit. Die Termine der Sprechtage der Bürgerbeauftragten werden ebenfalls rechtzeitig in der örtlichen Presse und in den Amts- und Mitteilungsblättern bekanntgegeben. Sie finden sie auch im Videotext, Tafel 725, im SWR-Fernsehen und im Internet.
Für die Belange und Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund steht auch der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration zur Verfügung.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Beauftragter der Landesregierung für Migration und Integration Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Kaiser-Friedrich-Straße 5 a, 55116 Mainz
Telefon 06131 16-5626, Fax 06131 16-175626, blmi(at)mffjiv.rlp.de
Für alle Belange und Anliegen von Menschen, die deren Behinderung betreffen, steht auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Telefon 06131 165342, Fax 06131 16-175342
lb(at)msagd.rlp.de