WOHNEN UND BAUEN
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu gezielten Fördermöglichkeiten und weiterführende Hilfen rund um das Thema "Wohnen und Bauen". So unterstützt das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise die Mietwohnraumförderung, selbst genutztes Wohneigentum und die Modernisierung von Wohngebäuden. Außerdem finden Sie Tipps und Hilfen, die das barrierefreie Bauen und Wohnen betreffen.
Eine günstige Mietwohnung, eine bezahlbare Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus für Familien mit Kindern muss kein Traum bleiben. Mit gezielten Fördermaßnahmen bietet das Land Rheinland- Pfalz Hilfen an, um kostengünstigen Wohnraum zu realisieren.
Für das Anmieten einer Sozialwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen beantragen Sie bei der örtlichen Kommunalverwaltung. Dabei dürfen gewisse Einkommensgrenzen (Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder) nicht überschritten werden. Eine Übersicht mit Beispielberechnungen der nach Haushaltsgröße gestaffelten Einkommensgrenzen finden Sie unter www.isb.rlp.de. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze.
Wohnraum für Alleinerziehende und Schwangere
Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, mit dem über die vorgenannte Haushaltsgröße hinaus zusätzlicher Wohnraum zugebilligt wird, damit für jede Person ein eigener Raum zur Verfügung steht.
Wohnungssuche selbst organisieren
Der Wohnberechtigungsschein bedeutet nicht, dass Sie automatisch einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung haben. Die Wohnungssuche bleibt Ihnen nicht erspart, beispielsweise über Anzeigen in den Tageszeitungen oder eine Wohnungsvermittlung.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie Wohngeld zur Minderung Ihrer Mietbelastung. Wenn Ihre Miete höher ist, als Ihnen nach Ihrem Einkommen zugemutet werden kann, dann können Sie nach dem Wohngeldgesetz einen Mietzuschuss beantragen. Das gilt unter Umständen auch, wenn Sie in Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung wohnen und die finanzielle Belastung, die Sie dafür zu tragen haben, nach Ihrem Einkommen unzumutbar hoch ist (Lastenzuschuss). Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Voraussetzung für den Miet- und den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung hierfür aufbringt.
Höhe des Wohngeldes
Ob Sie Wohngeld erhalten und wie hoch es im Einzelfall ist, hängt insbesondere davon ab,
- wie viele berücksichtigungsfähige Personen zu Ihrem Haushalt gehören,
- wie viel Miete Sie zahlen müssen bzw. wie hoch Ihre Belastung ist (bis zu bestimmten Höchstgrenzen) und
- welches Einkommen Sie und die anderen Haushaltsmitglieder haben.
Antragstellung und Fristen
Die Leistungen erfolgen erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend. Wohngeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt – meist für ein Jahr. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist das Wohngeld neu zu beantragen. Denken Sie daran, rechtzeitig einen neuen Wohngeldantrag zu stellen.
Wer selbst genutztes Wohneigentum erwerben will, muss sich in erster Linie die Frage stellen, ob er mit seinem Einkommen auch langfristig die Kosten tragen kann. Diese werden im Wesentlichen vom Kapital39 dienst – Zins und Tilgung für die aufgenommenen Darlehen – bestimmt. Einkommensschwächeren Familien hilft der Staat, die Zinslast zu verringern. Rheinland- Pfalz bietet eine Förderung durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an. Die ISB-Darlehen richten sich nach der Höhe der Gesamtkosten (Grunddarlehen maximal bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten). Neben dem Grunddarlehen werden u. a. Zusatzdarlehen für haushaltsangehörige Kinder berücksichtigt. Die Summe der ISB-Darlehen ist je nach Fördermietenstufe begrenzt auf 135.000 Euro (Fördermietenstufen 1 und 2), 160.000 Euro (Fördermietenstufen 3 und 4) und 175.000 Euro (Fördermietenstufen 5 und 6).
Der jeweilige Förderhöchstbetrag erhöht sich bei Haushalten mit mindestens drei Kindern um jeweils 10 % für das 3. und jedes weitere Kind. Des Weiteren gewährt das Land Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 % der ISB-Darlehen.
Neubau / Ersterwerb
Gefördert wird der Neubau oder der Kauf von neuem Wohneigentum, wenn es selbst genutzt wird.
Die Wohnflächenobergrenzen, d. h. die maximal förderfähige Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen, sind zu beachten. Beispielsweise beträgt die Wohnflächenobergrenze für Haushalte mit bis zu vier Personen 145 qm.
Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung vorhandener Gebäude
Gefördert werden auch der Ausbau, die Umwandlung, der Umbau und die Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum, wenn der Haushalt zusätzlichen Wohnraum benötigt und dadurch die angemessene Wohnraumversorgung sichergestellt ist.
Ankaufsförderung
Gefördert wird ebenfalls der Erwerb vorhandener Wohnungen zur Selbstnutzung, wenn damit der Wohnbedarf des Haushaltes unmittelbar, dauerhaft und angemessen gesichert wird. Dieses Förderangebot kann insbesondere Haushalte ansprechen, die die Möglichkeit haben, die bereits genutzte Mietwohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.
Auch werden bestehende Gebäude, die erst nach Durchführung baulicher Maßnahmen als angemessener Wohnraum genutzt werden können, gefördert (Kombinationsmaßnahme); die Nutzung soll spätestens 18 Monate nach dem Erwerb möglich sein.
Ersatzneubau nach Abriss
Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses innerhalb von 18 Monaten nach Abriss des alten Wohngebäudes.
Wohnflächenobergrenzen sind ebenfalls bei der Ankaufsförderung und beim Ersatzneubau zu beachten. Beispielsweise beträgt die Wohnflächenobergrenze für Haushalte mit bis zu vier Personen bis zu 160 qm.
Gefördert wird die Modernisierung bestehender Wohnungen durch bauliche Maßnahmen.
Auch hier bietet das Land Rheinland-Pfalz Tilgungszuschüsse an sowie eine Förderung durch ISB-Darlehen (ISB- Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz), welches sich der Höhe nach an der Größe des Haushalts und der Investitionssumme orientiert.
Gefördert wird die Zeichnung von Geschäftsanteilen als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft an einer Wohnungsgenossenschaft, um dadurch das Recht auf eine Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.
Die Förderung erfolgt durch ISB-Darlehen (ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen). Diese können bis zu 80 % der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens jedoch 50.000 Euro betragen.
Barrierefreiheit ist oft ein zentrales Thema, wenn es darum geht, auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf selbstbestimmt in vertrauter Umgebung leben zu können. Die Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ bei der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz e. V. unterstützt Sie dabei, Ihre Wohnung oder die Wohnung eines Angehörigen barrierefrei zu gestalten. Kooperationspartner ist die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Ferner gibt es regionale Beratungsstellen, die über die Landesberatungsstelle erfragt werden können.
Auch zu planerischen und bautechnischen Fragen, zur energetischen Sanierung, zu entstehenden Kosten sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten kann eine Beratung erfolgen, ebenso bei Neu- und Umbauten, um lebensphasenorientierten Wohnraum zu schaffen.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
www.barrierefrei.rlp.de, www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Telefon 06131 223078, barrierefrei-wohnen(at)vz-rlp.de
Auch die KfW-Bankengruppe unterstützt Sie, wenn Sie Ihr Zuhause barrierefrei umbauen möchten.
Neue Wohnformen verknüpfen Wohn-, Teilhabe- und Versorgungsangebote für junge und alte, arme und reiche, behinderte und nicht behinderte Menschen, die gemeinschaftlich leben wollen. Sie ermöglichen eine gemeinsame aktive Alltagsgestaltung und gegenseitige Unterstützung.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Webangebot des Sozialministeriums
Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland- Pfalz e. V.,
Hölderlinstraße 8, 55131 Mainz
Telefon 06131 2069-0, Fax 06131 2069-69
info(at)lzg-rlp.de
Bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz erhalten Sie auch einen regelmäßigen Newsletter und Informationen zu Projekten, Veranstaltungen und Ausstellungen.