• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
    • Startseite
    • Willkommen beim Ratgeber Familie!
  • Themen
    • Themen
    • Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
      • Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit
      • Schwangerschaft
      • Schutz für Schwangere und Mütter
      • Guter Start ins Kinderleben
      • Elternzeit
      • Finanzielle Leistungen für Eltern und Kinder
      • Familiennamen
    • Erziehung, Betreuung, Bildung
      • Erziehung, Betreuung, Bildung
      • Allgemeine Erziehungsfragen
      • Kinderbetreuung
      • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      • Begegnungsstätten
      • Hilfen zur Erziehung
    • Familienformen und Lebenssituationen
      • Familienformen und Lebenssituationen
      • Familienformen
        • Familienformen
        • Alleinerziehende
        • Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern
        • Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
        • Gleichgeschlechtliche Eltern
      • Adoptivelternschaft
      • Besondere Lebenssituationen
        • Besondere Lebenssituationen
        • Trennung und Scheidung
        • Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen
        • Familie und Arbeitslosigkeit
        • Familie und Schulden
        • Familie und Sucht
        • Hilfe für Familien in besonderen Notsituationen
      • Wohnen und Bauen
      • Ernährungsberatung
      • Sonstige Alltagshilfen
    • Schule, Ausbildung und Beruf
      • Schule, Ausbildung und Beruf
      • Schulische Bildung
      • Schulsozialarbeit
      • Ausbildung
      • Berufliche Weiterbildung
      • Freiwilligendienste
      • Jugendförderung durch Jugendarbeit
    • Ältere Familienmitglieder
      • Ältere Familienmitglieder
      • Generationenzusammenhalt
      • Seniorenvertretung
      • Alterssicherung
      • Pflege von Angehörigen
    • Freizeit und Erholung
      • Freizeit und Erholung
      • Familienurlaub
      • Fahrpreisermäßigungen
      • Kinder- und Jugendfreizeitreisen
      • Kultur für Kinder
      • Kur und Rehabilitation
  • A–Z
  • Leichte Sprache
  • Startseite
  • Themen
  • Freizeit und Erholung
  • Familienurlaub

FAMILIENURLAUB

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt einkommensabhängig Urlaube von Familien in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen oder Winzer- und Bauernhöfen. Zuschussfähig sind innerhalb von zwei Kalenderjahren Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen.
Bei einem Familienurlaub in einer Jugendherberge oder auf einem Winzer- oder Bauernhof ist ein Landeszuschuss nur möglich, wenn die Einrichtung sich in Rheinland- Pfalz befindet. Bei Familienferienstätten gilt diese Begrenzung nicht. Pro Tag und Kind wird ein Landeszuschuss gezahlt; Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten darüber hinaus einen eigenen Zuschuss. Es gibt nach Familiengröße und Zahl der Kinder in der Familie gestaffelte Einkommensgrenzen. Für die jeweilige Berechnung gilt das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Das heißt, ohne Anrechnung von Kindergeld sind vom Bruttoeinkommen Steuern, Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, Werbungskosten, Betreuungsgeld, Mindestelterngeld und vergleichbare Leistungen abzusetzen.

Weitere Informationen und Adressen

Einen Überblick über die Landesförderung gibt das Faltblatt „Familienerholung“ des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz 
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz.

„Urlaub mit der Familie“, – ein Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Er gibt einen Überblick über alle gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland. 

 

Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland – Zentrale –
In der Meielache 1, 55122 Mainz 

„NatURLAUB auf Winzer- und Bauernhöfen e. V.“
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach

Informationen über Zuschüsse, Anträge und die dafür zuständigen Stellen erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt –,
Reiterstraße 16, 67829 Landau, Telefon 06341 26-267 , Fax 06341 26-48267 , poststelle-ld(at)lsjv.rlp.de
Die Antragsformulare sind ebenfalls dort erhältlich.

Nach oben

Über das Ministerium

  • Kontakt
  • Impressum
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Informationen in Gebärdensprache
  • Landestransparenzgesetz
  • Datenschutz
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Pressemitteilungen
  • Mediathek

Infos zum Herunterladen

  • Pressemitteilungen
  • Wer macht was

Newsletter

Social Media

  • Facebook
  • Twitter
  • Flickr
  • Youtube