KUR UND REHABILITATION
Mütter- oder Väterkuren werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt. Hier wird unter ärztlicher Aufsicht alles getan, um eine Entspannung zu ermöglichen, Belastungen abzubauen und so die Gesundheit und persönliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn auch Kinder erholungsbedürftig sind bzw. wenn aus medizinischen oder pädagogischen Gründen eine Trennung von Mutter oder Vater nicht ratsam, aus familiären Gründen möglicherweise auch nicht möglich ist, kann für Kinder die Kur mitbeantragt werden.
Weil körperliche und/oder seelische Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können, gelten Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation und sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sofern kein Anspruch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, können als mögliche Kostenträger die gesetzliche Rentenversicherung oder der Träger der Sozialhilfe in Frage kommen.
Ist die Gesundheit Ihres Kindes beeinträchtigt, so kommt eine Kinderrehabilitation in Betracht. In Abhängigkeit vom Alter und der Erkrankung des Kindes kann eine Begleitung durch die Mutter und/oder den Vater erfolgen. Leistungen der Kinderrehabilitation werden gleichrangig von der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Für die Leistung der Rentenversicherung müssen allerdings bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Informationen und Adressen
Wenn Sie Interesse an einer Mutter- oder Vater-Kind- Leistung haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse oder an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt. Auskünfte erhalten Sie auch bei Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, insbesondere bei der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie sowie dem Deutschen Müttergenesungswerk. Bezüglich einer Kinderrehabilitation können Sie auch Kontakt mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen.