AUSBILDUNG
Bildung hat in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Damit die Ausbildung nicht an der finanziellen Situation scheitert finden Sie hier einen Überblick zu finanziellen Unterstützungen sowie zu weiterführenden Informationsmöglichkeiten wie beispielsweise zur Berufsberatung.
Ist Ihr Kind volljährig und befindet sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung, dann kann bei auswärtiger Unterbringung für den Sonderbedarf ein Ausbildungsfreibetrag als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 Euro jährlich und wird zusätzlich zum Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder gewährt.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Bei Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung wenden.
Telefon 0261 20179279 (Mo. bis Do. 8:00 – 17:00 Uhr, Fr. 8:00 – 13:00 Uhr)
Alle jungen Menschen sollen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung absolvieren können. Die Höhe der Förderbeträge ist pauschaliert festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungsstätte besucht wird und ob der Wohnsitz während der Ausbildung bei den Eltern verbleibt.
Leistungen nach dem BAföG werden gewährt für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist,
- Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
- Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen,
- Hochschulen.
Förderungsfähig sind auch die in Zusammenhang mit dem Schul- oder Hochschulbesuch erforderlichen Praktika.
Die Förderbeträge werden im Schulbereich als Vollzuschuss und im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt.
Förderleistungen für eine förderungsfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Prüfung, ob die eigenen finanziellen Mittel sowie die eines etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern ausreichen, um den Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.
Das Staatsdarlehen ist bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Bei Rückzahlung größerer Beträge in einer Summe kommt ein Erlass in Frage.
Auszubildende mit Kind oder Kindern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Nähere Hinweise zur Ausbildungsförderung enthalten folgende Flyer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Flyer kostenlos angefordert werden beim Publikationsversand der Bundesregierung,
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Telefon 01805 778090.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte (für Schülerinnen und Schüler) und bei den Hochschulen (für Studierende). Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und Auskunft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, wenn ein Studium, eine schulische Ausbildung oder Praktikum im Ausland absolviert werden soll.
Übersicht aller Ämter für Ausbildungsförderung
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberuf oder während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Auszubildende die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort werden Sie auch hinsichtlich Ihrer Fragen beraten.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Bundesagentur für Arbeit
Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler aller Schularten, Auszubildende, Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen, die erstmals eine Berufsausbildung anstreben oder sich beruflich neu orientieren wollen. Berufsberaterinnen und -berater führen Einzelgespräche bzw. Klassenveranstaltungen durch und informieren auch Eltern. Auf Wunsch wird den Schülerinnen und Schülern das Berufsinformationszentrum (BIZ) mit seinen vielfältigen medialen Informationsangeboten rund um Ausbildung, Studium und Beruf vorgestellt.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Dort finden Sie auch das Merkblatt „Angebote der Berufsberatung“, weitere Broschüren und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).
Beim Bildungskredit handelt es sich um ein verzinsliches Darlehen, das im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden kann. Es können monatliche Raten zwischen 100 Euro und 300 Euro oder ein einmaliger Kreditbetrag von bis zu 3.600 Euro beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen, vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners und der Eltern. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Es sind monatliche Raten von 120 Euro zu leisten.
Der Bildungskredit wird volljährigen Schülerinnen und Schülern, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung gewährt, sofern die besuchte Schule nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig ist.
Studierende können einen Bildungskredit ab bestandener Zwischenprüfung erhalten. Ist diese nicht vorgesehen, ab dem fünften Semester, bei Bachelorstudiengängen ohne Zwischenprüfung ab dem dritten Semester, sofern ein entsprechender Leistungsstand nachgewiesen wird. Ebenfalls förderungsfähig sind Master-, Magister-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge. Der Bildungskredit kann auch für ein inoder ausländisches Praktikum in Anspruch genommen werden, das im Zusammenhang mit dem Besuch der vorgenannten Ausbildungsstätte steht.
Der Bildungskredit dient in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei nicht nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geförderten Auszubildenden) der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung und der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bildungskredit.de. Hier sind auch ein Flyer mit Informationen zum Bildungskredit zum Download, ein Onlineantrag sowie weitere ggf. erforderliche Formblätter hinterlegt. Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln zu stellen.
Bildungskredit-Hotline
Telefon 0228 99358-4492, Fax 0228 99358-4850, bildungskredit(at)bva.bund.de
Auskünfte erteilen ferner die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen, den Verwaltungen der kreisfreien Städte und den Hochschulen.