BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bei arbeitslos gewordenen Personen fördern die Agenturen für Arbeit die berufliche Weiterbildung. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen verschiedene Fördermöglichkeiten und Förderprogramme zur Verfügung.
Die Landesregierung fördert mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten. Mit einer Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten müssen förderberechtigte Personen nur noch 40 Prozent der Kosten selbst tragen, den Großteil der Kosten übernehmen der ESF Plus und das Land Rheinland-Pfalz. Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
55116 Mainz, poststelle(at)mastd.rlp.de
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert Existenzgründungen. Förderungsfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellenund Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, sowie Hochschulabschlüsse werden nicht gefördert.
Das „Aufstiegs-Bafög“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Voll- und Teilzeitmaßnahmen – unabhängig von Einkommen und Vermögen – zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie als Beitrag zum Prüfungsstück.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt bewilligt werden; dieser wird jedoch einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Förderanträge können bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz gestellt werden. Diese beraten Sie auch bei Fragen. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen ab dem Maßnahmenbeginn erfolgt, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag wird nicht rückwirkend geleistet.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind hier abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 62236345.
Flyer „Aufstiegs-BAföG“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung