FREIWILLIGENDIENSTE
Freiwilliges Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft: im Sport, im sozialen oder kulturellen Bereich oder in der Politik. Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Jugendsozialarbeit und Gemeinwesenarbeit sind nur einige Beispiele für Arbeitsfelder, die auf die Mitarbeit von Freiwilligen angewiesen sind.
Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können sich junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren für die Gemeinschaft engagieren. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines jeden Jahres. Die Mindestdauer beträgt sechs, die Höchstdauer 18 Monate. Bewerbungen nehmen die Trägerverbände im 1. Quartal eines Jahres entgegen. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich außerschulischer Jugendbildung, aber auch in der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege oder in kulturellen Einrichtungen geleistet.
Während des FSJ erhalten die „Freiwilligen“
- Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung,
- beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld, soweit die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten wird. Neben dem FSJ gibt es das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das sich an junge Leute richtet, die sich im Naturund Umweltschutz engagieren und dort Erfahrungen sammeln wollen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten: junge Menschen nach der Schule, Menschen im mittleren Alter und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Die Regeldauer ist 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf sechs Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern; maximal möglich sind 24 Monate. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Mögliche Einsatzbereiche sind:
Soziales (Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheitsund Altenpflege, Behindertenhilfe), Umwelt- und Naturschutz, Sport, Integration, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung sowie der Zivil- und Katastrophenschutz.
Wer einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, erhält während seines Einsatzes
- Taschengeld,
- Seminare zur Weiterbildung,
- beitragsfreie Sozial- und Krankenversicherung und
- ein qualifiziertes Abschlusszeugnis.
Es besteht außerdem ein Anspruch auf Kindergeld und Freibeträge für Kinder.