SCHULISCHE BILDUNG
Das Schulsystem in Rheinland-Pfalz ist darauf ausgerichtet, möglichst jedem Kind vom Beginn des Grundschulalters bis zum Eintritt in das spätere Berufsleben die Chance zu geben, die eigenen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen die gleichen Schulen besuchen wie gleichaltrige Schülerinnen und Schüler. Deshalb werden alle Kinder zunächst an der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch angemeldet, auch wenn sie sonderpädagogische Förderung benötigen.
Grundschule
Mit Erreichen des 6. Lebensjahres werden Kinder schulpflichtig. Sie besuchen zunächst für vier Schuljahre die Grundschule. Diese vermittelt eine grundlegende Bildung und wird als „volle Halbtagsschule“ mit verlässlichen Öffnungszeiten geführt. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:00 Uhr und endet für die ersten beiden Klassenstufen um 12:00 Uhr, für die Kinder der Klassenstufen drei und vier um 13:00 Uhr. Die Pausenzeit am Vormittag beinhaltet täglich ein betreutes Frühstück, bei dem alle Kinder einer Klasse in Anwesenheit der Lehrkraft frühstücken können. Bei der Schulanmeldung, etwa ein Jahr vor der Einschulung, werden Eltern von den Schulen über besondere Angebote informiert.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die Grundschule oder die Förderschule besuchen. Eltern erhalten an diesen Schulen Informationen darüber, welche Förderorte möglich sind. Seit dem Schuljahr 2014/2015 können Eltern zwischen Förderschule und Schulen mit inklusivem Angebot (Schwerpunktschule) wählen. Die meisten Grundschulen bieten sowohl vor Unterrichtsbeginn als auch nach dem Unterricht eine Betreuung der Kinder in Form der sogenannten „Betreuenden Grundschule“ an. Hierfür werden geringe Elternbeiträge erhoben. Seit dem Schuljahr 2011/12 gilt ab der Klassenstufe eins die reduzierte Klassenschülerzahl von 24 Kindern.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Informationen zur Grundschule
Beratung und Hilfestellung erfolgt durch die Schulen vor Ort oder die Schulbehörde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Abteilung Schulaufsicht –, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, Telefon 0651 9494-0, Poststelle(at)add.rlp.de
Auskunft zu grundsätzlichen Fragen erteilt das Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Telefon 06131 16-0, poststelle(at)bm.rlp.de
Weiterführende Schulen
Am Ende der Grundschulzeit wird eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn ausgesprochen. Diesen Rat der Lehrkräfte, die Ihr Kind jahrelang begleitet haben, sollten Sie nicht ohne Weiteres übergehen. Eltern können aber grundsätzlich frei entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Primarstufe an einer Schwerpunktschule absolviert haben, besuchen in der Regel auch in der Sekundarstufe I eine Schwerpunktschule.
Die Grundschule und auch die darauffolgende Schule sind zur Beratung verpflichtet. Das 5. und 6. Schuljahr bilden die Orientierungsstufe. Danach wird entschieden, ob den Begabungen und Neigungen Ihres Kindes in der gewählten oder einer anderen Schule am besten entsprochen werden kann. Jeder Schulabschluss ermöglicht die Fortsetzung der Ausbildung an einer anderen Schule oder den Übergang zur Berufsschule. Manchmal zeigen sich Begabungen und Neigungen erst sehr spät – zum Beispiel in der beruflichen Praxis. Es gibt in allen Lebensabschnitten Möglichkeiten, sich weiterzuqualifizieren.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSENDer
Beratung und Hilfestellung erfolgt auch durch die Schulen vor Ort oder die Schulbehörde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Schulaufsicht –, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, Telefon 0651 9494-0, poststelle@add.rlp.de, Fax 0651 9494-170.
Informationen zum inklusiven Unterricht in Rheinland-Pfalz
Ganztagsschule
2001 wurde in Rheinland-Pfalz ein Ausbauprogramm zum Ganztagsschulangebot gestartet. Bisher sind über 600 Ganztagsschulen entstanden. Das Ausbauprogramm wird weiter fortgesetzt. Ganztagsschulangebote
- die intensive schulische Förderung / Angebote für besonders Begabte,
- die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund,
- die Berücksichtigung von Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte,
- verstärkte Öffnung der Schule gegenüber gesellschaftlichen Gruppen,
- die Vereinbarkeit von Berufs- und Erziehungsarbeit,
- die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit / Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz.
Die Anschaffung von Lernmitteln kann für Familien unter Umständen eine erhebliche finanzielle Belastung sein. Um die Eltern der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler hiervon zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, die im Unterricht verwendeten Lernmittel auszuleihen.
Sie können an der Schulbuchausleihe teilnehmen, wenn Ihr Kind eine Grund-, Haupt- oder Realschule, Realschule plus, Integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, Kolleg, Berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I bzw. II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I bzw. II besucht.
Bei der Schulbuchausleihe können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Bruttoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, alle erforderlichen Lernmittel auf Antrag kostenfrei ausleihen (Lernmittelfreiheit). Übersteigt deren Bruttoeinkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen, können sie ein-, zwei- und dreijährig im Unterricht verwendete Schulbücher gegen eine Gebühr in Höhe von einem Drittel bzw. einem Sechstel des Ladenpreises ausleihen (Ausleihe gegen Gebühr).
Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jeweils bis zum 15. März eines Jahres bei dem Schulträger zu stellen, dessen Schule Ihr Kind voraussichtlich besuchen wird (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger).
Die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erfolgt im Elternportal der Schulbuchausleihe, abrufbar unter www.lmf-online.rlp.de. Falls Sie keinen Internetzugang haben, wenden Sie sich an die für Ihre Schule zuständige Servicestelle des Schulträgers. Diese unterstützt Sie bei der Anmeldung zur Ausleihe. Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist nur innerhalb eines bestimmten Anmeldezeitraumes möglich. Dieser wird, in Abhängigkeit von den Sommerferien, in jedem Schuljahr neu festgelegt und ist unter www.lmf-online. rlp.de einsehbar.
Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr gilt ein besonderes Verfahren. An sie werden alle im Unterricht benötigten Lernmittel kostenlos ausgeliehen; unabhängig vom Bruttoeinkommen der Eltern und einem Antrag auf Lernmittelfreiheit.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind verpflichtet, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen und die damit zusammenhängenden Kosten zu tragen: bei Grundschülerinnen und Grundschülern dann, wenn die Schule mehr als zwei Kilometer entfernt oder der Schulweg besonders gefährlich ist, bei Schülerinnen und Schülern der übrigen öffentlichen oder staatlich anerkannten Schularten, wenn die Schule mehr als vier Kilometer entfernt oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Grundsätzlich werden beim Besuch von Realschulen plus, Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen (IGS) nur die Kosten für den Besuch der jeweils nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart übernommen. Für Privatschulen gelten Sonderregelungen, die Sie dort erfragen können.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie Vollzeitbildungsgänge der Fachschulen, der beruflichen Gymnasien, der Berufsfachschulen und der Berufsoberschulen werden Fahrtkosten nur übernommen, wenn das Bruttojahreseinkommen der Eltern bestimmte Höhen nicht übersteigt.
Bei Kindern, die eine Förderschule besuchen, werden bei der Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung berücksichtigt, so dass unter Umständen die Entfernung keine Rolle spielt.
Besuchen Schülerinnen und Schüler eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz, dann übernimmt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die Fahrtkosten.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Schülerbeförderung wird auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare werden von den Schulen ausgegeben. Die Schulen leiten die ausgefüllten Anträge dann zur Bearbeitung an die Verwaltung des für die Beförderung zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt weiter. Von diesen Stellen erhalten Sie den abschließenden Bescheid und nähere Informationen zur Schülerbeförderung: www.landesrecht.rlp.de.
Örtliche Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt
Begabung ist nur in einem System mit vielfältigen Angeboten und Maßnahmen zu erkennen und zu fördern. In Rheinland-Pfalz bedeutet Begabtenförderung, mehrere unterschiedliche Angebote und Elemente miteinander zu verknüpfen.
Rheinland-Pfalz beteiligt sich aktuell mit 6 Grundschulen, 3 Realschulen plus, 2 Integrierten Gesamtschulen, 5 Gymnasien sowie einer Berufsbildenden Schule an der „Gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“. Nach einer Pilotphase von zunächst 5 Jahren sollen die Ergebnisse, die im Rahmen der Projektarbeit erzielt werden, von möglichst vielen weiteren Schulen genutzt werden. Es gibt darüber hinaus Schulen mit besonderen Angeboten und Projekten:
- Schulen für Hochbegabtenförderung / Internationale Schulen in
- Kaiserslautern, Mainz, Trier, Koblenz, - Modellprojekt in der Grundschule:
- Modellprojekt „Erkennen und Fördern hochbegabter Kinder in der Grundschule“ (Entdeckertag), - Schulen mit Schulzeitverkürzung:
- Schulen mit BEGYS-Klassen (Begabtenförderung am Gymnasium mit Verkürzung der Schulzeit), - Schulen mit Angeboten für begabte Schülerinnen und Schüler:
- MINT-EC-Schulen (Schulen mit herausragenden Angeboten in den MINT-Fächern = Mathematik-, Informatik-, Naturwissenschaft und Technik),
- Schulen mit bilingualen (zweisprachigen) - Musikgymnasium:
- Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz in Montabaur, - Sportgymnasium:
- Heinrich-Heine-Gymnasium in Kaiserslautern sowie
- Schulen mit besonders ausgeprägtem Sportprofil in Mainz, Zweibrücken, Trier und Koblenz, - Landeskunstgymnasium Alzey.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Auskünfte zu der genannten individuellen Förderung erhalten Sie auf dem Bildungsserver Rheinland- Pfalz.
Informationen zum Entdeckertag in der Grundschule finden Sie hier.
Akademien und Wettbewerbe
Vom Land finanziell gefördert werden die Deutsche Junior-Akademie in Meisenheim für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie Wochenendseminare der Evangelischen Akademie der Pfalz.
Informationen über die wichtigsten Schülerwettbewerbe auf Landes- und Bundesebene sowie einen Newsletter mit weiteren aktuellen Hinweisen finden Sie hier.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Telefon 06131 16-0, poststelle(at)bm.rlp.de
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen das schulische Bildungs- und Erziehungsangebot selbstständig und barrierefrei nutzen können. Über die konkreten Möglichkeiten beraten Ihre Schulen vor Ort bzw. berät die Schulaufsicht. Sie besuchen nach Entscheidung der Eltern eine Förderschule oder nehmen am inklusiven Unterricht teil.
Damit Kindern und Jugendlichen durch ihre Behinderung oder chronische Erkrankung kein Nachteil entsteht, stellen Schulen den erforderlichen Nachteilsausgleich bereit. Ziel ist, schulische Bedingungen für Kinder zu schaffen, damit sie sich am Unterricht beteiligen und genauso ihre Leistungen erbringen können wie ihre Mitschülerinnen und -schüler.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Eltern können sich zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den für sie zuständigen Schulen oder von der Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beraten lassen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Schulaufsicht –, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, Telefon 0651 9494-0, Fax 0651 9494-170
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Außenstelle Koblenz –, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17 – 19, 56073 Koblenz, Telefon 0261 4932-0
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Außenstelle Neustadt a. d. W. –, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt a. d. W., Telefon 06321 99-0
Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Informationen zu den Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Standortsuche, Beratungsadressen
Schulpsychologische Beratung
Die Schulpsychologinnen und -psychologen in den 14 schulpsychologischen Beratungszentren des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz (PL) informieren und beraten Schulen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern bei Fragen oder Problemen, die die Entwicklung, das Lernen und schulbezogene Verhalten eines Kindes oder Heranwachsenden betreffen. Die Beratung der Eltern findet in enger Kooperation mit den Lehrkräften statt.
Keine Beratung oder Hilfemaßnahme erfolgt gegen den Willen der Eltern. Je früher das schulpsychologische Beratungszentrum bei eventuellen schulischen Fragen und Problemen einbezogen wird, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Siehe auch „Erziehungs- und Jugendberatung“, Heft 2.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Schulpsychologische Beratungszentren
Auskünfte erteilen auch die Schulen, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz in Speyer (Abteilung 3, – Schulpsychologische Beratung –, Telefon 06232 659-217) sowie das Ministerium für Bildung in Mainz.
Das Projekt „keiner darf verloren gehen“ fördert die Integration und Bildung von Grundschulkindern in benachteiligten Lebenssituationen. Mit Hilfe der Patenschaften sollen die Kinder gestärkt sowie in ihrem Verhalten und ihren schulischen Leistungen stabilisiert werden. Wichtig ist die Beziehungsarbeit: der kontinuierliche, verlässliche und wertschätzende Kontakt der Lernpatin oder des Lernpaten mit dem Patenkind. Über 400 Ehrenamtliche, gut qualifizierte Lernpatinnen und - paten begleiten bereits mehr als 550 Kinder in 170 Grundschulen des Landes. Die zu betreuenden Kinder wählt die Schule aus.
Vor dem Hintergrund der Integration von Flüchtlingskindern wurde ein Schulungskonzept für ehrenamtliche Lernpatinnen und -paten zu den Bereichen interreligiöse Kompetenz, Grundlagen der Traumapädagogik, Sprachförderung, Alltagsbewältigung und achtsamer Umgang mit den eigenen Grenzen entwickelt. Die Konzepte wurden auf der Homepage www.kinderrechte.rlp.de veröffentlicht und stehen für die Schulung Ehrenamtlicher zur Verfügung.