GUTER START INS KINDERLEBEN
Kinder haben ein Recht auf ein gesundes Aufwachsen und den Schutz vor Gewalt oder Missbrauch. Dieses Recht zu verwirklichen, ist nicht nur Aufgabe der Eltern, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Die meisten Kinder werden in einer Geburtsklinik geboren. Das Fachpersonal dort berät und unterstützt Eltern während und nach der Geburt bei Fragen zur gesundheitlichen Entwicklung ihrer Kinder.
Initiative "Guter Start ins Kinderleben"
Sie wird aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Geburtskliniken können für den Einsatz einer Familienhebamme in der Klinik eine Förderung beantragen. Ziel ist, dass es in allen Geburtskliniken eine Familienhebamme gibt, die Mütter und Väter vor und unmittelbar nach der Geburt berät, begleitet und Übergänge zwischen Klinik und Familie sichert. Sie berät die jungen Eltern über Hilfen und Unterstützung und vermittelt bei Bedarf weitergehende Hilfen, beispielsweise zu einem sozialpädiatrischen Zentrum, einer Familienberatungsstelle, dem Jugendamt oder einer niedergelassenen Hebamme.
Hebammen sind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit danach wichtige Ansprechpartnerinnen und Vertrauenspersonen für Familien. Ihre Aufgabe ist es, für die Gesundheit von Mutter und Kind zu sorgen, die Eltern auf den Familienalltag vorzubereiten, sie in der ersten Zeit mit Kind zu unterstützen und zu beraten. Sie geben wichtige Tipps und Informationen zur Entwicklung des Neugeborenen, beraten beim Stillen, leiten die Eltern bei der Babypflege an und vieles andere mehr. Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft an; sie begleiten eine normale Geburt in der Klinik, ambulant oder zu Hause. Diese Kosten werden von der Krankenkasse getragen – Informieren Sie sich frühzeitig.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Adressen von Hebammen erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, von den Krankenkassen, den Gesundheitsämtern, den Familienbildungsstätten oder im Internet.
Eine Familienhebamme hat einen zeitlich und fachlich erweiterten Auftrag bis zum 1. Geburtstag des Kindes und damit häufigere und längere Kontakte zu Familien. Familienhebammen unterstützen und beraten Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes bzw. vermitteln notwendige Hilfen. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ermöglicht auch in Rheinland- Pfalz eine Weiterqualifizierung von Hebammen zu „Familienhebammen“. Auch Familien-, Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger können für die Unterstützung von Familien qualifiziert werden. Grundlage hierfür bilden die Kompetenzprofile des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Die Koordination des Einsatzes von Familienhebammen liegt beim örtlichen Jugendamt.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Jugendämter
Hebammenverband
Das Baby ist da, die Freude ist riesig – der gesamte Familienalltag ändert sich. Gut, wenn Verwandte und Freunde helfen, den Baby- Stress zu bewältigen. Wer keine Hilfe vor Ort hat, der kann da, wo es sie gibt, die Nachbarschaftshilfe für Familien nach der Geburt eines Kindes über „wellcome“ erhalten. In diesem Fall kommt eine ehrenamtliche Mitarbeiterin / ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des wellcome- Teams ins Haus und hilft, wo es nötig ist: Sie / Er begleitet die Mutter zum Kinderarzt, spielt mit dem Geschwisterkind, macht kleine Einkäufe, kümmert sich um das Baby, während sich die Mutter ausruht.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Bundesweit gibt es an 250 Standorten wellcome- Teams mit über 3.000 Ehrenamtlichen, die von Familieneinrichtungen auf ihre Arbeit vorbereitet und an Familien weitervermittelt werden. Wo es wellcome- Teams in Rheinland-Pfalz gibt, erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt oder über www.wellcome-online.de.
Die Förderung des Kindeswohls und der Kindergesundheit sind zentrale Ziele der Familien- und Gesundheitspolitik in Rheinland-Pfalz. Kinder haben in den ersten sechs Lebensjahren Anspruch auf insgesamt zehn Früherkennungsuntersuchungen sowie auf eine Jugenduntersuchung mit 13 Jahren.
Die Untersuchungen dienen der Früherkennung und Behandlung eventueller Krankheiten bereits im Anfangsstadium sowie der Beobachtung der körperlichen und geistigen Entwicklung. Deshalb ist ein weiteres Ziel, dass alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, um ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, Eltern von Anfang an bei Fragen der Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder zu beraten und bei Bedarf frühzeitig über geeignete Hilfen zu informieren. Lesen Sie auch in Heft 2 dieser Reihe nach unter dem Stichwort „Früherkennung“.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Faltblatt „Alles Gute für Ihr Kind! Früherkennungsuntersuchung – die beste Gesundheitsvorsorge“
Geburtskliniken, niedergelassene Kinder-, Haus- und Frauenärztinnen und -ärzte, Gesundheitsämter.
Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
In der Reichsabtei 6, 54292 Trier
Telefon 0651 1447-0, poststelle(at)asa-trier.lsjv.rlp.de